Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Beifügung eines Anhangs an die Jahresrechnung der Gesetzlichen Krankenkassen zur vereinfachten Feststellung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen durch die Aufsichtsbehörden, Regelung der Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über Altersteilzeit und Wertguthaben