Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Ausgleich von Entgelteinbußen der in Werkstätten arbeitenden Menschen mit Behinderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, Überlassung von 10 Prozent mehr von der Ausgleichsabgabe durch den Bund