Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Angabe der Bezeichnung des Klones bei Stellung des Antrags des Inverkehrbringens, Erforderlichkeit der Zustimmung des Züchters
Angabe der Bezeichnung des Klones bei Stellung des Antrags des Inverkehrbringens, Erforderlichkeit der Zustimmung des Züchters