Vierte Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung (G-SIG: 12021390)
Bewertung der Anlieferungsmilch bezogen auf die jeweilige Betriebseinheit. Umstellung der Abzugsregelung von bisher 20 Pf/kg auf künftig 10 Pf/kg je positiven Hemmstoffnachweis. Einräumen der Möglichkeit, daß Molkereien, Milchsammelstellen etc. mit ihren Lieferanten mehr als zwei Untersuchungen auf Hemmstoffe durchführen. Besserstellungsregelung beim somatischen Zellgehalt zur Förderung der Bemühungen um Erhöhung der Milchqualität