Vierte Verordnung zur Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (G-SIG: 12021887)
Anpassung an die Anhebung des Freibetrages bei der Festsetzung des Steuermeßbetrages nach dem Gewerbeertrag für Personenunternehmen von 36.000 DM auf 48.000 DM ab dem Erhebungszeitraum 1993