Vierte Verordnung zur Änderung der Geflügelfleischmindestanforderungen-Verordnung (G-SIG: 00021571)
Verbot der Kühlung im gemeinsamen Wasserbad und im Gegenstromverfahren für frisches Geflügelfleisch. Übergangsregelungen
Verbot der Kühlung im gemeinsamen Wasserbad und im Gegenstromverfahren für frisches Geflügelfleisch. Übergangsregelungen