Vierte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (G-SIG: 13021253)
Änderung der VO vom 10.04.92 (BGBl I S. 866); Umsetzung der Richtlinie 94/11/EG vom 23.03.94 über die Kennzeichnung von Materialien für die Hauptbestandteile von Schuherzeugnissen zum Verkauf an den Verbraucher; Verlängerung der Übergangsfristen für das Verbot der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe in Bedarfsgegenständen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 LMBG