Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (G-SIG: 11021590)
Novellierung unter Berücksichtigung der Entschließung des Bundestages gem. Drs 10/6252. Verbesserung der Rechtsgrundlagen für die bestandsorientierte Bauleitplanung, die Innenentwicklung sowie die Planungs- und Investitionssicherheit, die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe und der Nutzungsvielfalt in den Dorfgebieten. Regelungen für Sportanlagen in Wohngebieten, flexiblere planungsrechtliche Steuerung der Einrichtung von Vergnügungsstätten zur Vermeidung nachteiliger städtebaulicher Auswirkungen. Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen, Bestimmungen für das Maß baulicher Nutzung