Vierte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (4. SprengV) (G-SIG: 00021334)
Regelungen zur Erstattung von Kosten, die Bund und Ländern beim Vollzug des Sprengstoffgesetzes entstehen. Vereinheitlichung der regional unterschiedlichen Gebührensätze
Regelungen zur Erstattung von Kosten, die Bund und Ländern beim Vollzug des Sprengstoffgesetzes entstehen. Vereinheitlichung der regional unterschiedlichen Gebührensätze