Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung (G-SIG: 09021129)
Aufrechterhaltung der Versicherungsmöglichkeit in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung für Arbeitnehmer von vier Betrieben, deren Rechtsform sich geändert bzw. deren Inhaber gewechselt hat