Vierte Anpassungsverordnung zu § 276 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes (4.AnpV zu § 276 Abs.2 LAG) (G-SIG: 09021200)
Anpassung des Höchstbetrags der Krankenversicherungskostenerstattung für Unterhaltshilfeempfänger nach dem LAG an die Entwicklung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung durch Erhöhung um 21 v.H. auf nunmehr 137 DM