Vierte ADNR-Änderungsverordnung (G-SIG: 09021001)
Umsetzung eines Beschlusses der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt und der Moselkommission in Bundesrecht; Übertragung der Zuständigkeit des BMV zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die ADNR auf die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen