VI. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD VI) (G-SIG: 10000168)
Berücksichtigung des 2. Berichts der Nord-Süd-Kommission bei UNCTAD VI: Ratifizierung des Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung von Rohstoffabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland, Stabilisierung der Rohstoffexporterlöse und Förderung der Rohstoffvermarktung und -verarbeitung in Entwicklungsländern, Abbau des Protektionismus sowie Strukturanpassung der Industriestaaten, Ausweitung der Ziehungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer beim IWF zum Ausgleich von Exporterlösschwankungen sowie Sonderziehungsrechte zur Erleichterung der Verschuldungsprobleme, Anpassung der Kreditbedingungen des IWF an die Möglichkeiten der Entwicklungsländer, Umschuldungsvereinbarungen unter langfristigen entwicklungspolitischen Aspekten, Verbesserung der Möglichkeiten für Privatinvestitionen, überproportionale Steigerung des Einzelplans 23 und Aufnahme der Globalverhandlungen der UN