Verzögerungen im Planungsverfahren beim Ausbau der Elektrizitätsnetze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Informationen stützt die Bundesregierung die Feststellung: „Trotz der Beschleunigungselemente im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) konnten Verzögerungen auf Ebene der Planungs- und Genehmigungsverfahren und bei der Realisierung des Leitungsausbaus nicht verhindert werden und sind weiterhin – auch unter Berücksichtigung des sich noch im Entwurf befindlichen Planungsvereinheitlichungsgesetzes – zu erwarten“ in der Begründung des Gesetzentwurfs über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Bundestagsdrucksache 17/6063)?