Verzögerungen bei den Untersuchungen zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer zeitlichen Verzögerung von rund eineinhalb Jahren, angefangen vom Zeitpunkt der Erstellung des Arbeitsgruppen-Zwischenberichts (85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25./26. Juni 2014 in Binz), nach dem eine größere Verbreitung von Elementarschadenversicherungen durch eine Pflichtversicherung weiter untersucht werden soll (vgl. www. regierung-mv.de/serviceassistent/download?id= 124459), über den Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder im Juni 2015, nach dem "weiterhin erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung" bestehen (vgl. http://goo.gl/Z3mfyd), bis hin zur Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2015, auf der es dann den Beschluss gab, dass geprüft werden solle, "ob und wie die Einführung einer Pflichtversicherung möglich gemacht werden kann" (www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.30606.de), und woher rührt nach Kenntnis der Bundesregierung der Sinneswandel zwischen Juni und Oktober 2015?