Verzögerte Bearbeitung von Anträgen durch die Familienkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, dass die Familienkasse Baden-Württemberg Ost zur Bearbeitung von Anträgen teilweise mehr als ein halbes Jahr benötigt, und inwiefern sind ihr Fälle bekannt, in denen sich aus Verzögerungen bei der Bearbeitung – beispielsweise von Anträgen auf Kinderzuschlag – letztlich ungerechtfertigte Ablehnungen beantragter Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergeben haben?<br /> <br /> Sind entsprechende Probleme auch im Hinblick auf andere Familienkassen bekannt, und welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um entsprechenden Missständen ggf. zu begegnen?