Verzicht des Planfeststellungsverfahrens bei unerheblichen baulichen Änderungen an Radwegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung im Rahmen eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz die Länder auf einen Verzicht des Planfeststellungsverfahrens bei nicht erheblichen baulichen Änderungen für Radwegemaßnahmen anzustoßen, und wenn nein, warum nicht?