Verzicht der Staatsanwaltschaft Berlin auf Inhaftierung eines gewalttätigen Flüchtlings
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass die Äußerung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser auf der diesjährigen BKA-Herbsttagung "Wer vor Krieg und Armut geflohen ist, wer Stacheldraht überwunden und Schlepperboote überlebt hat, blickt anders auf Gewalt. Wer sich im neuen Umfeld fremd fühlt, sich schlecht verständigen kann, keinen Zugang zum Arbeitsmarkt findet und für sich keine Perspektiven sieht, der läuft schneller Gefahr, auch Gewalttäter zu werden" (www.youtube.com/watch?v=Pf hL90WWKhI, ab Minute 22:31) die Grundlage für die Staatsanwaltschaften ist, so zu agieren wie im Fall einer nicht erfolgten Inhaftierung nach einer Gewalttat (https://www.berliner-zeitung.de/news/sexualstraftat-berlin-mann-wuergt-seniorinkommt-nach-festnahme-frei-und-vergewaltigt-frau-li.2162577)?