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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-66650

Verzicht der Deutschen Rentenversicherung auf den Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes an die ehemaligen Ghetto-Beschäftigten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen des Verwaltungsvollzuges des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) in mindestens 18 000 Fällen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 18/4296) auf den Erlass eines förmlichen Verwaltungsaktes an die ehemaligen Ghettobeschäftigten verzichtet und mithin die Betroffenen Shoah-Überlebenden nie über ihre Ghettorentenanträge informiert, und in wie vielen konkreten Fällen hat sich die Deutsche Rentenversicherung z. B. an die in Israel lebenden ehemaligen Ghettobeschäftigten über die Verbindungsanstalt Bituach Leumi (Israelisches Nationales Versicherungsinstitut) bzw. über die deutsche Botschaft in Tel Aviv gewandt, um diesen betroffenen Ghettobeschäftigten Bescheide öffentlich zuzustellen, wie dies im Sinne der §§ 8 und 18 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) zwingend vorgeschrieben wird (bitte nach Jahren seit Inkrafttreten des ZRBG im Jahr 2002 aufschlüsseln)?