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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-29752

Verzicht der Bereinigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 um verschiedene einkommensschwache Gruppen sowie Verwendung nicht veröffentlichter Positionen bei der Neuberechnung der Regelsätze

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 um die Haushalte zu bereinigen, die lebensunterhaltsichernde Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des SGB II, dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII, den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und dem Bundesausbildungsgesetz empfangen, um anschließend die verbleibenden Haushalte in Quintile einzuteilen, und dann das unterste Quintil als Referenzgruppe zu betrachten?<br /> <br /> In welchem Umfang werden die nicht veröffentlichten Positionen aus der EVS 2008 jeweils als regelsatzrelevant anerkannt?