Verzicht auf Rückgriff bzw. die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen seit 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Zahlen hinsichtlich des Verzichtes auf Rückgriff bzw. die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen in den Jahren 2018 und 2019 (vgl. Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion "Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss" ("UVG"), Frage 17 – Bundestagsdrucksache 19/13046)?