Verzicht auf rechtliche Vorgaben zur Anpassung von Neubauten an die Umgebung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird mit dem sogenannten "Bau-Turbo" tatsächlich die Vorgabe, dass Neubauten sich nach § 34 des Baugesetzbuchs städtebaulich in die Umgebung einfügen müssen, abgeschafft, und erwartet die Bundesregierung im Zuge der Anpassung Verwerfungen zwischen Bevölkerung und Baupolitik aufgrund ggf. fehlender Mitwirkungsmöglichkeiten in Bauplanungsverfahren, und wenn ja, welche?