Verzicht auf eine Herkunftskennzeichnung im Rahmen der geplanten Tierhaltungskennzeichnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum verzichtet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei seinen Eckpunkten zur Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf eine Herkunftskennzeichnung, und wie will die Bundesregierung eine Inländerdiskriminierung, also konkret eine Benachteiligung der in Deutschland ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben, durch die von ihr geplante Haltungskennzeichnung verhindern?