Verzicht auf eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von Testkunden in Banken und Einbindung des BMELV in diese Entscheidung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche verfassungsrechtlichen Gründe haben die Bundesregierung bewogen, auf eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von Testkunden in Banken (sog. Mystery Shopper) zu verzichten (vgl. Handelsblatt vom 12. Februar 2013, S. 30)?<br /> <br /> War das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in die Entscheidung eingebunden, und wenn ja, auf welche Weise?