Verzicht auf eine Gesamtlärmbetrachtung für das Projekt Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung für das Projekt Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung im Rahmen der laufenden Planungen keine Gesamtlärmbetrachtung plant und umsetzen wird (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 143 auf Bundestagsdrucksache 20/4434)?