Verzicht auf eine Änderung des Verbandsklagerechtes im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes keine Änderung des Verbandsklagerechtes?