Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren in Fällen bestandserhaltender Maßnahmen im Straßenbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei öffentlichen Straßenbauvorhaben auf ein Planfeststellungsverfahren in den Fällen zu verzichten, bei denen es sich lediglich um bestandserhaltende, die Leistungsfähigkeit der Straße nicht verändernde Maßnahmen handelt, so dass eine Plangenehmigung künftig ausreichen würde?