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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-263785

Verzicht auf ein ehrendes Gedenken an Unterstützer der im spanischen Bürgerkrieg eingesetzten Legion Condor

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sollen aus Sicht der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11203, Vorbemerkung der Bundesregierung) Personen, die als Mitarbeiter der Abwehr zwar de jure nicht der Legion Condor angehörten, de facto ihr aber nicht nur dienten, sondern ohne die der verbrecherische Einsatz der Legion Condor im spanischen Bürgerkrieg nicht möglich gewesen wäre, nicht dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998, der die Bundesregierung aufforderte, &quot;dafür Sorge zu tragen, dass Mitgliedern der Legion Condor nicht weiter ehrendes Gedenken&quot; zuteilwerde (Plenarprotokoll 13/231, Bundestagsdrucksache 13/10494) unterliegen, und wird die Bundesregierung ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zu Konteradmiral Rolf Johannesson, der als Mitarbeiter der Abwehr im Zeitraum vom 10. Juli 1937 bis 31. Oktober 1937 dem Sonderkommando in Spanien angehörte und als Standortältester in Salamanca die Sabotage- und Spionageabwehr der Legion Condor leitete (vgl.: Rolf Johannesson: &quot;Offizier in kritischer Zeit&quot;, Hamburg/Bonn 1989; Neuauflage Hamburg/Bonn 2016, S. 57&ndash;60; Hildebrand/Henriot: Deutschlands Admirale 1849&ndash;1945, Bd. 2, H-O, Osnabrück 1989, S. 185; Walter Waiss: Legion Condor/Berichte &ndash; Dokumente &ndash; Fotos &ndash; Fakten, Aachen 2013, S. 59), in Auftrag geben (bitte begründen)?