Verzicht auf die Vorrangstellung von ESM-Hilfen (preferred creditor status) im endgültigen ESM-Vertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten Gründen wurde im endgültigen ESM-Vertrag vom Juni 2011 entgegen vorherigen Vertragsentwürfen sowie entsprechenden Verlautbarungen von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble auf die Vorrangstellung von ESMHilfen („preferred creditor status“) verzichtet, wenn sich solche ESM-Hilfen an bestehende Finanzhilfsprogramme anschließen?