Verzicht auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bei Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen Unternehmen wurde seit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-03-1 9-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.pdf?__blob= publicationFile&v=2) auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet (bitte auch nach Änderung zum Vorjahr aufschlüsseln), und wie hoch ist die Gesamtsumme der aktuell fälligen, aber nicht in der Vollstreckung befindlichen, Forderungen (bitte auch nach Änderung zum Vorjahr aufschlüsseln)?