Verzicht auf die Erwähnung sogenannter Adbusting-Aktionen im Bereich Linksextremismus im BfV-Bericht 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der Verzicht auf die Erwähnung sog. Adbusting-Aktionen im Bereich "Linksextremismus" im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für 2019 als Schlussfolgerung aus öffentlichen und rechtswissenschaftlichen Reaktionen auf die im Jahresbericht 2018 erfolgte Erwähnung im BfV-Bericht zu werten (vgl. etwa das Gutachten von Andreas Fischer-Lescano und Andreas Gutmann auf https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/, die Berichterstattung in der taz.die tageszeitung, https://taz.de/Repression-gegen-Adbusting/!5693667/, zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz" auf Bundestagsdrucksache 19/17240 verwiesen, in der die Bundesregierung noch ausgeführt hatte, sie verordne polizeikritisches Adbusting in einem "thematischen Zusammenhang" mit dem gewalttätigen Linksextremismus), und welche Adbusting-Aktionsformen sind in diesem Jahr bislang vom Militärischen Abschirmdienst registriert worden?