Verzicht auf die Einrüstung von Selbstschutzsystemen bei Luftfahrzeugen für die Flugbereitschaft des BMVg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung entschieden bzw. ist eine entsprechende Entscheidung kurzfristig geplant oder bereits im Billigungsgang, auf die Einrüstung von Selbstschutzsystemen (Large Aircraft Infrared Countermeasures/LAIRCM) bei den drei für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung beschafften Luftfahrzeugen des Typs A350-900 zu verzichten, und gegebenenfalls auf welcher konkreten Begründung basiert diese Entscheidung besonders vor dem Hintergrund, dass ein Selbstschutzsystem im Kontext der globalen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen 2019 – also im Jahr des Vorhabenbeginns – vorgesehen war (www.flugrevue.de/militaer/arbeiten-beginnen-2020-lufthansa-technik-baut-a350-zum-regierungsjet-um/), im Jahr 2023 – bei aus meiner Sicht deutlich verschärften globalen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen – jedoch nicht?