Verzicht auf die Einführung einer Reservierungspflicht für Bahnreisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen haben Bund und Länder in ihren Beschlüssen zur Bekämpfung der CoronaPandemie vom 25. November 2020 den Beschluss getroffen, das Reservierungskontingent für Bahnreisen zu beschränken, aber keine Reservierungspflicht einzuführen (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1), und wie soll vermieden werden, dass durch eine fehlende Reservierungspflicht bei einem niedrigeren Reservierungskontingent deutlich mehr Reisende ohne Reservierung mit der Bahn fahren, die dann zudem noch auf der Suche nach freien Plätzen für verstärkte Personenkontakte in den Zügen sorgen könnten?