Verzicht auf den Nachweis von Sprachkenntnissen im Rahmen des Ehegattennachzugs
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Weshalb werden Ehegatten von Staatsangehörigen der Staaten nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung in Bezug auf den Nachweis von Deutschkenntnissen im Verhältnis zu ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger beim Ehegattennachzug bevorzugt, und aus</span><span> </span><span>welchen Gründen verstößt nach Ansicht der Bundesregierung diese Privilegierung nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG)?</span> <span><br /> </span>