Verzicht auf den Import von Erdöl über die russische Druschba-Pipeline
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann und unter welchen Voraussetzungen, wird die Bundesregierung entscheiden, dass Deutschland über das 6. Sanktionspaket der EU hinausgehend ab dem kommenden Jahr kein Öl mehr aus der russischen Druschba-Pipeline entnehmen wird, und gilt diese freiwillige nationale Erklärung zum zwingenden Importverzicht nach Auffassung der Bundesregierung ohne zusätzliche rechtliche Rahmensetzung?