Verzicht auf den Einsatz von Bundeswehrflugzeugen zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Israel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Findet die Entscheidung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, den Einsatz von Bundeswehrflugzeugen zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Israel ausweislich ihrer Äußerungen im Rahmen eines nicht ausgestrahlten Teils eines ZDF-Interviews abzulehnen, die Billigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes (www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/zdf-baerbock-totalausfall-evakuierung/), und wie viele Flugzeuge mit welcher jeweiligen Kapazität zur Beförderung evakuierter Personen (bezogen auf 24 Einsatzstunden und eine Evakuierung aus Israel) hätte die Bundeswehr einsetzen können (bitte nach einerseits vorhandenen und andererseits auch konkret einsatzfähigen Flugzeugen aufschlüsseln)?