Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel bei Mastputen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile auf das Kürzen der Schnäbel bei Mastputen in Deutschland verzichtet, wie es durch die "Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen" (9. Juli 2015) impliziert wurde, und falls nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung unter Bezugnahme auf § 6 des Tierschutzgesetzes aus dem Umstand, dass trotz jahrelanger Forschung kein Weg gefunden wurde, Puten in den gängigen Stallsystemen ohne Teilamputation der Schnäbel zu halten?