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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-31216

Verzicht auf automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Bundesregierung auf die Forderung nach einem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz verzichtet hat, weil die deutschen Behörden mit der sonst entstehenden Datenfülle nicht hätten &bdquo;umgehen können&ldquo; (vgl. FAZ vom 28. Oktober 2010), und falls ja, wie bewältigen die zuständigen Behörden die Daten aus den EU-Staaten, mit denen es einen solchen Informationsaustausch gibt?<br /> <br /> Welche verwaltungsseitigen Maßnahmen wären erforderlich, damit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz bewältigen könnte, und welche staatliche Ebene wäre für diese Maßnahmen zuständig?<br /> <br /> Inwiefern kommt die Neuregelung des revidierten Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, die eine Auskunft auf Ersuchen deutscher Behörden im Einzelfall vorsieht, einem automatischen Informationsaustausch gleich (vgl. FAZ vom 28. Oktober 2010)?<br /> <br /> Bedeutet der Verzicht auf die Forderung nach einem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz eine Abkehr von der Politik früherer sozialdemokratischer Bundesfinanzminister, die grundsätzlich einen automatischen Informationsaustausch weltweit anstrebten?