Verwirkungsfristen beim Unterhaltsvorschussgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Verwirkungsfristen gelten beim Unterhaltsvorschussgesetz in Bezug auf den Rückgriff beim nichtleistungsfähigen Unterhaltsschuldner, nachdem Unterhaltsvorschuss geleistet wurde und durch gesetzlichen Forderungsübergang der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den familienfernen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land übergegangen ist (§ 7 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes – UVG), und hält die Bundesregierung diese Frist für sachgerecht?