Verwendung zusätzlicher Mittel für bestimmte Maßnahmen des Energie- und Klimafonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Maßnahmen im Einzelnen sind die jährlich zusätzlichen 1,3 Mrd. Euro (Nachtragshaushalt 2015) für den Energie- und Klimafonds vorgesehen, die zusätzliche 5,5 Millionen Tonnen CO2 im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie und im Schienenverkehr bis 2020 einsparen sollen, und auf welcher Berechnungsgrundlage fußen diese Maßnahmen und die jeweilige Einsparungsmenge? <br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass es sich hierbei um zusätzliche Maßnahmen handelt, die nicht bereits zu im Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz vorgesehenen Maßnahmen gehörten, und daher tatsächlich zusätzliche Einsparungen in der genannten Höhe erzielen?