Verwendung von Waffen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee im Syrien-Konflikt
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob im Syrien-Konflikt Waffen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Beständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endverbleibserklärung unterschrieben?</p>