Verwendung von nach Mexiko exportierten Stahlrohren als Gewehrläufe für das FX05-Sturmgewehr
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Export von Stahlrohren, die, nach mir vorliegenden Informationen, als Gewehrläufe für das in Mexiko produzierte FX05-Sturmgewehr verwendet werden sollen, und über die Beantragung und Genehmigung der Ausfuhr beim BMWi bzw. BAFA gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) in das von Gewaltauseinandersetzungen heimgesuchte Land, und welche nachprüfbaren Auflagen zum Endverbrauch wurden der Fir-ma D. E., durch die der Export nach meiner Kenntnis durchgeführt werden könnte, in diesem und anderen Fällen gemacht?</p>