Verwendung von Erlösen aus der Meeresnaturschutzkomponente für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vorteile sieht die Bundesregierung darin, einen Teil der Erlöse aus der Meeresnaturschutzkomponente nach § 58 des Windenergie-auf-See-Gesetzes in die dafür vorgesehene Zustiftung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) einzuleiten (vgl. Ausschussdrucksache 20(16)305, S. 4)?