Verwendung von Bundesmitteln für die "Stiftung Zukunftsfonds Asse"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Dürfen die Bundesmittel für die "Stiftung Zukunftsfonds Asse" – die Zustimmung der Stiftungsgremien vorausgesetzt – auch für den kostenfreien Zutritt der Einwohner und Einwohnerinnen der um die Schachtanlage Asse II liegenden Samtgemeinden in die Freibäder Denkte, Dettum, Remlingen sowie ggf. Schöppenstedt und Sickte verwendet werden, und wenn nein, warum nicht?