Verwendung von Bundesmitteln für die Grabpflege des ehemaligen KZ-Kommandanten Hermann Baranowski
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der ehemalige Kommandant der Konzentrationslager von Dachau und Sachsenhausen Hermann Baranowski in Hamburg als "Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" im Sinne des Gräbergesetzes verstanden und sein Grab bis heute mit öffentlichen Geldern gepflegt wird, obwohl er für tausende Tote mitverantwortlich war und auch nicht kriegsbedingt ums Leben kam (www.berliner-kurier.de/news/panorama/ss-verbrecher-neben-ns-opfern-beigesetzt-grabpflege-fuer-eine-kzkommandanten-33484802), und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung nun zu treffen, damit die zweckwidrige Verwendung von Bundesmitteln für die Grabpflege dieses und ggf. weiterer Verbrecher des Nationalsozialismus (NS) eingestellt wird?