Verwendung von Beitragsmitteln aus der Arbeitslosenversicherung für die Weiterbildung von Bürgergeldempfängern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigte "Weiterbildungsrepublik" gelingen, wenn die Gelder der Beitragszahler (zur Arbeitslosenversicherung), die grundsätzlich für beschäftigungssichernde Weiterbildung von Beschäftigten vorgesehenen sind, nun durch den im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossenen Rechtskreiswechsel auch für Weiterbildung von Bürgergeldempfängern verwendet werden müssen?