Verwendung sogenannter Vermarktungsnamen bei der Bezeichnung von Gesetzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die in den letzten Wochen zu beobachtende Verwendung sogenannter Vermarktungsnamen für von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetze, die in normativwertender Art und Weise vom tatsächlichen Namen des entsprechenden Gesetzes abweichen (z. B. "Gute-Kita-Gesetz", "Respekt-Rente" oder "Starke-Familien-Gesetz"), im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung verfolgten übergeordneten Strategie zur Bezeichnung von Gesetzen, und welche Rolle spielten bei der Auswahl entsprechender Vermarktungsnamen Erwägungen, mit Hilfe dieser Vermarktungsnamen die öffentliche Unterstützung von bzw. Zustimmung zu dem jeweiligen Gesetz zu erhöhen?