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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-247431

Verwendung mobiler Bild- und Tonaufnahmen für interne Ermittlungsverfahren bei der Bundespolizei

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Erwägungen sind Aufzeichnungen, die nach dem Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) mit mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten gemäß § 27a BPolG gemacht wurden, bei der Bundespolizei dem Bereich der internen Ermittlungen &quot;entzogen&quot; (Süddeutsche Zeitung vom 21. Februar 2019, Zweierlei Maß), und inwiefern können diese dennoch im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen Beschäftigte der Bundespolizei herangezogen werden?