Verwendung freigewordener Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden die Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), die eigentlich für die "Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks" vorgesehen waren (§ 17 Nummer 32 InvKG), jetzt aber nicht für das neue Werk der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Cottbus verwendet werden, da die DB AG dieses komplett aus Eigenmitteln finanziert (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1512), alternativ verwendet (bitte Projekte mit Finanzumfang und erwarteten neuen Arbeitsplätzen auflisten)?