Verwendung des sogenannten Gender-Sterns in Online-Broschüren der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung Texte in ihren OnlineBroschüren, die unter Verstoß gegen amtlich zulässige Rechtschreibung den sogenannten GenderStern einsetzen, tatsächlich für barrierefrei/barrierearm (wie es z. B. für den Jahresbericht 2021 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angegeben ist), und ist sichergestellt, dass auch Sehbehinderte solche Texte mit Hilfe der Vorlese-Funktion handelsüblicher Mail- oder Textverarbeitungsprogramme verständlich und damit diskriminierungsfrei zur Kenntnis nehmen können?